Mittelspannungsrichtlinie

Zertifizierung von Erzeugungseinheiten gemäß Mittelspannungsrichtlinie:

Einheitenzertifikat für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Bevor Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist werden darf, muss der Betreiber der jeweiligen Erzeugungsanlage zukünftig ein so genanntes Einheitenzertifikat vorlegen. Schon lange fordern Netzbetreiber diesen Nachweis, mit dem die Systemstabilität gesichert werden soll; ab April 2011 ist er für die Abrechnung des so genannten Systemdienstleistungsbonus vorgeschrieben. TÜV NORD CERT bietet die entsprechende Zertifizierung und ebnet so den Weg ans Netz.

Bescheinigung von Kraftwerkseigenschaften

Grundlage sind die Mittelspannungsrichtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie die Richtlinien der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW). Die Überprüfung bescheinigt Erzeugungseinheiten und -anlagen wie Blockheizkraftwerken, Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, dass sie bestimmte Kraftwerkseigenschaften erfüllen und zur Netzstabilität beitragen. Voraussetzung ist neben der Erfüllung der genannten Richtlinien die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems beim Hersteller. Außerdem muss die betreffende Erzeugungsanlage durch ein akkreditiertes Prüflabor vermessen werden; diese Dienstleistung vermittelt TÜV NORD CERT auf Wunsch.

TÜV NORD CERT ist Mitglied sowohl im BDEW als auch in der FGW, verfügt über umfangreiches Know-how im Bereich erneuerbarer Energien und bietet als einer der Ersten diese Zertifizierung an. Das Zertifikat ist fünf Jahre lang gültig; jährlich werden Überwachungen vor Ort durchgeführt.

Zum Portfolio von TÜV NORD CERT gehört auch eine Zertifizierung nach Transmission Code. Somit können auch Erzeugungseinheiten, die an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen werden sollen, zertifiziert werden.


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