Zulassungsunterstützung
TEIV: Europäische Verordnung zur Interoperabilität
Mit der TEIV (Transeuropäische Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung) wurden die Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (EIV) und die Verordnung über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (KonVEIV) zusammengeführt. Gleichzeitig erfolgt mit der TEIV die Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/50/EG in nationales Recht. Die TEIV regelt die Anwendung der TSI (Technische Spezifikation Interoperabilität) und beschreibt die europaweit gültigen zulassungstechnischen Randbedingungen.
TÜV NORD bietet Ihnen unfassende Beratung und Trainingsangebote in der Umsetzung der TEIV. Wir zeigen Ihnen auf, wann Ihre Fahrzeuge von der TEIV betroffen sind und was das für Sie im sicherheitstechnischen Nachweisprozess bei Änderungen und Neuzulassungen bedeutet. Neben der Extraktion von zulassungsrelevanten technischen Anforderungen unterstützen wir Sie bei der Festlegung der zugehörigen Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozesse.

