Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext

Kreisverkehr

Es gibt zwei Zeichen für den Kreisverkehr. Im großen Kreisverkehr (dreieckiges Vorfahrtzeichen und darunter das runde blaue Schild mit einem nach rechts gekrümmten weißen Pfeil) bleibt alles beim alten:  Rechtsblinken zum Ein- und Ausfahren ist Pflicht.

Seit 2001 wurde wieder das Verkehrszeichen „Kreisverkehr“ in die Straßenverkehrs-Ordnung übernommen.

Steht es in Verbindung mit dem Vorfahrtszeichen, gelten folgende Regelungen:

  1. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden.
  2. Sie müssen immer nach rechts in den Kreisverkehreinbiegen.
  3. Der Verkehr innerhalb des Kreisverkehrs hat Vorfahrt.
  4. Innerhalb des Kreisverkehrs dürfen Sie nicht halten.
  5. Wenn Sie aus dem Kreisverkehr herausfahren, müssen Sie blinken.
  6. Die Mittelinsel des Kreisverkehrs dürfen Sie nur überfahren, wenn es aufgrund der Länge Ihres Fahrzeugs nicht anders geht.

Steht die oben genannte. Zeichenkombination nicht an einem Kreisverkehr, gelten die allgemeinen Regelungen für das Blinken und der Vorfahrt wie beim normalen Abbiegen. Sind keine Vorfahrt gebenden Verkehrszeichen aufgestellt, gilt „rechts vor links“. Sie müssen beim Ein- und Ausfahren blinken.


http://www.tuev-nord.de/de/Kreisverkehr_2810.htm

Kontakt

STRASSE
0800 8070600kostenloses Service-Telefon verkehr.strassetuev-nord.de Kontaktformular

Newsletter Anmeldung

E-Mail-Adresse eintragen


TÜV-STATIONEN finden


Checks und Gutachten

Führerschein

Service


COPYRIGHT 2012 TÜV NORD Gruppe
All RIGHTS RESERVED.

Unternehmen

Wir über uns Leitlinien Corporate Governance Compliance Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsberichte Organisation DIE MARKE: TÜV® Messen / Veranstaltungen

Kompetenz

BILDUNG ENERGIE GEBÄUDE GESUNDHEIT INDUSTRIE IT UMWELT VERKEHR ZERTIFIZIERUNG

International

Profil Präsenz Projekte

Karriere

TÜV NORD ALS ARBEITGEBER EINSTIEG Stellenangebote Persönlicher Kontakt

Presse

Presseinformationen Publikationen Presse-Info-Abo Presse-Bildmaterial

Information

Sitemap Impressum Datenschutz Newsletter Kundenlogin Mitarbeiterlogin