Hauptuntersuchung
Sicherheit ist nicht unbegrenzt haltbar
Der Volksmund sagt: „Mein Auto muss zum TÜV". Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen." Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung.
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung von TÜV NORD Mobilität. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei Ihrer TÜV- STATION.
Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen:
- Bremsen
- Räder/ Reifen
- Rahmen/ Karosserie
- Auspuffanlage
- Lenkung
- Beleuchtung/ elektrische Anlage
- Scheiben/ Spiegel
- Ausrüstung
- Pedale, Sitze, Sicherheitsgurte
- Elektronische Sicherheitssysteme
Die Prüfer nehmen keine Demontagearbeiten vor.
Das Untersuchungs-Ergebnis: Erklären gehört zum Service
Unsere Sachverständigen erläutern Ihnen ausführlich das Untersuchungsergebnis und besprechen mit Ihnen Risiken und Gefahren.
Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Bewahren Sie diesen bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf.
Was tun, wenn eine Nachprüfung erforderlich ist?
Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Sonst müssten die Prüfer erneut eine vollständige Hauptuntersuchung durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung auch die geringen Mängel beheben. Nur dann dürfen wir Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
Kann ich den Termin für die Hauptuntersuchung hinauszögern?
Es geht um Ihre Sicherheit. Kommen Sie immer rechtzeitig zur Hauptuntersuchung. Wann der nächste Termin ist, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Durch Überziehen der Frist gewinnen Sie keine Zeit, da unsere Prüfer die Plakette bei der folgenden Hauptuntersuchung entsprechend zurückdatieren müssen.
Weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Hauptuntersuchung finden Sie hier.
Alle Termine auf einen Blick:
Hauptuntersuchungen an PKW, Motorrädern, Wohnmobilen und Anhängern
| Fahrzeugart |
Zeitabstand | |
| Krafträder |
24 | |
| PKW | nach der ersten Zulassung danach |
36 |
| Wohnmobilie | mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung danach |
|
| Wohnmobile | mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung danach |
|
| Wohnmobile | mit einem zGG über 7,5 t |
12 |
| Anhänger | mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung danach |
|
| Anhänger | mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/ h oder mit einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t |
24 |
| Anhänger | mit einem zGG von mehr als 3,5 t |
12 |
Sollte Ihre Fahrzeugart nicht aufgeführt sein, fragen Sie einfach die Fachleute an Ihrer TÜV-STATION. Wir sind für Sie da.
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Broschüre zur Hauptuntersuchung
Für weitere Informationen zur Hauptuntersuchung können Sie sich hier unsere Broschüre downloaden.



