Gefahrguttransporte / Gefahrgutfahrzeuge
Prüfung von Fahrzeugen nach GGVSE/ADR
Die Anforderungen für eine sichere Gefahrgutbeförderung werden in den einzelnen Verkehrsträger bezogenen Rechtsvorschriften geregelt, z. B.
- in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE – für die Gefahrgutbeförderung in Deutschland und innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
- sowie im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – ADR – für grenzüberschreitende Gefahrgutbeförderung.
Die GGVSE und das ADR teilen die Gefahrgutfahrzeuge je nach Verwendungszweck in Fahrzeugtypen bzw. Beförderungseinheiten ein, die je nach Gefahrstoff unterschiedlichen Anforderungen genügen müssen und entsprechend ausgerüstet sein müssen. Für einige Fahrzeugtypen sind die Einhaltung spezieller Bau- und Ausrüstungsvorschriften durch eine Zulassungsbescheinigung für die Gefahrgutbeförderung nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere die Tankfahrzeuge, Trägerfahrzeuge für Tankcontainer und Aufsetztanks und Fahrzeuge zur Beförderung von Explosivstoffen sowie die Zugfahrzeuge solcher Fahrzeuge.
Die ADR- Zulassungsbescheinigungen werden nach bestandener Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Nach Ablauf dieser Jahresfrist sind dann alle 12 Monate eine wiederkehrende Prüfung der Fahrzeuge und eine Verlängerung der Zulassungsbescheinigung erforderlich.

