Brandschutz und Evakuierung

Funktionsnachweis von Brandbekämpfungsanlagen

Die Funktionsnachweisführung erfolgt auf Grundlage der ARGE-Richtlinie  „Brandbekämpfung in Schienenfahrzeugen - Funktionsnachweisführung zur Wirksamkeit von Brandbekämpfungsanlagen in für Personen zugänglichen Räumen, Elektroschaltschränken und Bereichen von Verbrennungsmaschinen“.

Die funktionale Überprüfung von Brandbekämpfungsanlagen in umfasst die Bereiche, die für Fahrgäste zugänglich sind sowie die Brandlöschanlagen in den Technikbereiche von Schienenfahrzeugen. Dabei liegt der Schwerpunkt unter anderem auf der Prüfung der Wirksamkeit von Brandbekämpfungs- und Löschanlagen und der Wahl des Löschmittels.
Diese Richtlinie stellt lediglich eine Minimalanforderung an Brandbekämpfungs- und Löschanlagen dar. Oftmals definieren die Fahrzeughersteller oder die Betreiber weitergehende Sachschutzziele für die Fahrzeuge. TÜV NORD stellt dazu die passenden Prüfprogramme zur Verfügung.


http://www.tuev-nord.de/de/Funktionsnachweis_Brandbekaempfungsanlage_7807.htm
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Funktionsnachweis_Brandbekaempfungsanlage_7807.htm

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