Europas neues Führerschein ABC

EU-Führerscheinrecht

Europas neues Führerschein ABC

Was wird aus Deutschlands alten Führerscheinen? So viel ist amtlich: Sie dürfen Ihren Führerschein mit der Klasseneinteilung nach Zahlen noch bis spätestens 2032 behalten. Auch die damit verbundenen Rechte bleiben Ihnen sicher. Doch vieles spricht dafür, den Führerschein in das aktuelle, mit Buchstaben gekennzeichnete System zu übertragen.

Ab 50 müssen Sie aufpassen

Einschränkungen gibt es bei bestimmten Klassen ab dem 50. Lebensjahr. Notwendige Umstellungen oder Verlängerungen sollten Sie rechtzeitig, etwa drei Monate vor dem Ablauftermin, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Ab 50 ist Schluss mit Klasse 2

Ihren Führerschein Klasse 2 müssen Sie spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres umstellen lassen: Denn mit dem 50. Geburtstag ist Schluss der alten Fahrlizenz. Allerdings können Sie mit einem ärztlichen Gutachten eine Verlängerung beantragen. Eine Gesundheitsuntersuchung darf vom Hausarzt durchgeführt werden, die Überprüfung des Sehvermögens muss durch einen Augenarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner erfolgen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse 2 gilt im Zuge der Umstellung auf die Klassen C und CE jeweils für 5 Jahre. Bei jüngeren Führerscheininhabern ist er bis zum 50. Lebensjahr gültig. Zur Verlängerung benötigen Sie keine ärztliche Untersuchung und auch keinen Sehtest.

Was wird aus der Klasse 3?

Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.

Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Einzige Einschränkung: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart.

Möchten Sie auch weiterhin den vollen Umfang der Klasse 3 nutzen, müssen Sie diese Umstellung besonders beantragen. Dieses gilt beispielsweise für Züge mit maximal drei Achsen und 18,5 t Gesamtgewicht. Sie erhalten dann den Führerschein der Klasse CE, der allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr gilt. Mit einer ärztlichen Untersuchung und einem Sehtest können Sie die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängern.

Achtung: Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen, entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Unter Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen.

Möchten Sie die teilweise weitergehenden Möglichkeiten der neuen Klassen ausnutzen (beispielsweise Klasse BE ohne Begrenzung der Anzahl der Achsen), müssen Sie Ihren alten Führerschein in einen neuen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen.


http://www.tuev-nord.de/de/EU-Fuehrerscheinrecht_3149.htm
nach oben Seite weiterempfehlen Seite drucken
EU-Fuehrerscheinrecht_3149.htm

Kontakt

STRASSE
0800 8070600kostenloses Service-Telefon verkehr.strassetuev-nord.de Kontaktformular

Newsletter Anmeldung

E-Mail-Adresse eintragen


TÜV-STATIONEN finden


Checks und Gutachten

Führerschein

Service


COPYRIGHT 2012 TÜV NORD Gruppe
All RIGHTS RESERVED.

Unternehmen

Wir über uns Leitlinien Corporate Governance Compliance Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsberichte Organisation DIE MARKE: TÜV® Messen / Veranstaltungen

Kompetenz

BILDUNG ENERGIE GEBÄUDE GESUNDHEIT INDUSTRIE IT UMWELT VERKEHR ZERTIFIZIERUNG

International

Profil Präsenz Projekte

Karriere

TÜV NORD ALS ARBEITGEBER EINSTIEG Stellenangebote Persönlicher Kontakt

Presse

Presseinformationen Publikationen Presse-Info-Abo Presse-Bildmaterial

Information

Sitemap Impressum Datenschutz Newsletter Kundenlogin Mitarbeiterlogin