Landschaft
Prüfung der Umweltverträglichkeit
Für bestimmte Vorhaben ist sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Art eines Vorhabens sowie dessen Größe oder Leistung bestimmen, ob es unter das Gesetz für Umweltverträglich- keitsprüfung (UVP-Gesetz) fällt.
Im Gesetzestext wird ebenfalls festgelegt, ab welcher Größe oder Leistung zunächst eine allgemeine bzw. standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls notwendig ist oder ob eine Anlage generell UVP-pflichtig ist. Wir unterstützen Sie auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung und unserer umfangreichen Anlagenkenntnisse in der Untersuchung der Umweltverträglichkeit - von der Vorprüfung bis zur komplexen Umweltverträglichkeitsstudie.
Was ist der Inhalt einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)?
- Das Vorhaben und die zu erwartenden umweltrelevanten Emissionen, Rückstände und Eingriffe (Wirkfaktoren), die Bauphase, der Normalbetrieb und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs sowie der zu erwartende Verkehr werden beschrieben.
- Eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen von dem Vorhabenträger geprüften Lösungsmöglichkeiten (Vorhabenalternativen) und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen wird dargestellt.
- Die Rahmenbedingungen werden dargestellt :übergeordnete Planungen, behördliche Vorgaben, Untersuchungsraum, Ergebnisse des Scoping-Termines.
- Die Ist-Situation für alle Schutzgüter (Vorbelastung, Empfindlichkeiten und Beeinträchtigungen) wird beschrieben.
- Die Auswirkungen für alle Schutzgüter während der Bauphase, im Normalbetrieb, bei Störungen
- des bestimmungsgemäßen Betriebes werden beurteilt.
- Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden betrachtet.
- Maßnahmen werden beschrieben, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden,
- verringert und soweit möglich ausgeglichen werden sollen.
- Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, d.h. fehlende Kenntnisse, Unzulänglichkeiten der Prüfmethoden und technische Lücken werden dargestellt.
- Die Zusammenfassung erfolgt in einer auch für den Nichtfachmann verständlichen Form.
Die Ergebnisse der UVU werden in schriftlicher Form in einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dargestellt und gemeinsam mit den Antragsunterlagen der zuständigen Behörde für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht.
Was zeichnet uns aus?
Auf Grund unserer langjährigen und umfassenden Erfahrungen zu den Themen Anlagenbegutachtung und Genehmigungsmanagement ergeben sich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nutzbare Synergieeffekte. Auch für komplexe Vorhaben bieten wir alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand.
Welche Leistungen bieten wir an?
Unser Dienstleistungsangebot betrifft den gesamten Ablauf des UVP-Verfahrens. Hierbei sind wir je nach Aufgabenstellung für Vorhabensträger oder Behörde tätig.
- Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVP-Gesetz und standortbezogene
- Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVP-Gesetz
- Scoping (Konzept für den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen)
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) bzw. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Wir begleiten Sie fachlich beim Erörterungstermin.
- Wir stellen externe Sachverständige für die Behörde im Umweltverträglichkeitsprüfungs
-Verfahren (UVP-Verfahren): Vollständigkeitsprüfung, Zusammenfassende Darstellung, Bewertung, Nebenbestimmungen - Wir binden TÜV-Sachverständige anderer Fachgebiete zur Erstellung von Fachgutachten ein.
- Projektmanagement (Organisation und Controlling der verschiedenen Bearbeitungsstufen)
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Rechtsgrundlagen bilden das UVP-Gesetz und entsprechende fachgesetzliche Regelungen.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.
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