Gefahrstoffe

Luftkeimmessungen

Mikroorganismen (z.B. Pilze, Bakterien, Hefen) kommen üblicherweise in der Umwelt vor. Neben vielen nützlichen Funktionen können bestimmte Mikroorganismen im Bereich von Arbeitsplätzen Erkrankungen bei Arbeitnehmern hervorrufen. So lassen sich z.B. an Arbeitsplätzen der Abfallwirtschaft erhebliche Konzentrationen an Mikroorganismen, insbesondere Schimmelpilze in der Luft nachweisen, die ein Problem für die Gesundheit der Beschäftigten darstellen können.


Für jede berufliche Tätigkeit, bei der Personen möglicherweise Material mit erheblichen Konzentrationen an Mikroorganismen ausgesetzt sind (biologische Stoffe), ist gesetzlich geregelt, dass eine Gefährdungsermittlung durchzuführen ist: Diese dient dazu, die Risiken für Arbeitnehmer abzuschätzen und ggf. Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Basis sind die EG-Richtlinie „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe“ und die Biostoffverordnung.

Im Rahmen der Gefährdungsermittlung werden Luftkeimmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden nach technischen Richtwerten bzw. nach dem Stand von Wissenschaft und Technik beurteilt. Bei erhöhten Werten sind hygienische Maßnahmen in den untersuchten Bereichen erforderlich.

Wir sind Experten im Bereich der Luftkeimmessung und bieten Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung und fachübergreifende Kompetenz Lösungen aus einer Hand. Die spezielleren biologischen Untersuchungen erfolgen in enger Kooperation mit erfahrenen biologischen Laboratorien.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Unsere Messstelle führt „vor Ort“ in Ihrem Auftrag Messungen zur Bestimmung von Keimen in der Luft am Arbeitsplatz durch und bestimmt dabei die Schimmelpilz- und Bakterienkonzentration.
  • Die Ergebnisse werden von uns in einem ausführlichen Gutachten bewertet und zusammengestellt.
  • Dazu erarbeiten wir für Sie Lösungsvorschläge und erstellen bei Bedarf einen Maßnahmenkatalog zur Senkung oder Beseitigung der Exposition.


Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Die EG-Richtlinie 90/679/EWG „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe“ ist in der Biostoffverordnung (BioStoffV) vom 27. Januar 1999 (letzte Änderung Dez. 2008) in nationales Recht umgesetzt worden. Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung bei jeder beruflichen Tätigkeit mit Exposition gegenüber biologischen Agenzien ist in § 7 BioStoffV beschrieben.

Die Messstrategie und Probenahme richtet sich nach TRBA 405 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe). Mit der Bestimmung der Keimbelastung gemäß der BIA-Arbeitsmappe (TRBA 430, Kennzahlen 9420 und 9430) soll eine orientierende Übersicht über die Keimbelastung in den zu untersuchenden Arbeitsbereichen erzielt werden.


Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Luftkeimmessungen_3590.htm
nach oben Seite weiterempfehlen Seite drucken
Luftkeimmessungen_3590.htm

Kontakt

ARBEITSWELT
umwelttuev-nord.de Kontaktformular

Hamburg

    Hamburg
    +49 (0)40 8557-2491

Hannover

    Hannover
    +49 (0)511 986-1526

Rostock

    Rostock
    +49 (0)381 7703-440

Bielefeld

    Bielefeld
    +49 (0)521 786-285

Bremen

    Bremen
    +49 (0)421 4498-215

Halle an der Saale

    Halle an der Saale
    +49 (0)345 5686-858

Essen

    Essen
    +49 (0)201 825-3368

COPYRIGHT 2012 TÜV NORD Gruppe
All RIGHTS RESERVED.

Unternehmen

Wir über uns Leitlinien Corporate Governance Compliance Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsberichte Organisation DIE MARKE: TÜV® Messen / Veranstaltungen

Kompetenz

BILDUNG ENERGIE GEBÄUDE GESUNDHEIT INDUSTRIE IT UMWELT VERKEHR ZERTIFIZIERUNG

International

Profil Präsenz Projekte

Karriere

TÜV NORD ALS ARBEITGEBER EINSTIEG Stellenangebote Persönlicher Kontakt

Presse

Presseinformationen Publikationen Presse-Info-Abo Presse-Bildmaterial

Information

Sitemap Impressum Datenschutz Newsletter Kundenlogin Mitarbeiterlogin