Umweltschutz
Gefahrgut – sicher verpackt, transportiert und geliefert
Unfälle mit Gefahrgut können einen hohen Schaden anrichten.
Der Begriff „Gefahrgut“ umfasst grundsätzlich nicht nur den Transport gefährlicher Materialien, wie z.B. radioaktive Stoffe oder „Sondermüll“, sondern auch alltägliche Produkte, wie Farben, Spraydosen oder Lithiumbatterien.
Die Gefahrgut-Vorschriften gelten neben dem Transport auch für die sachgerechte Verpackung und Übergabe zur Beförderung. Da sich das Gefahrgutrecht häufig ändert, müssen die Auswirkungen der Änderungen auf die Bedeutung für die Betriebsabläufe regelmäßig neu bewertet werden.
Wir unterstützen Sie, wie vorgeschrieben und für Ihre Unternehmen am sinnvollsten umgesetzt, bei der Aufgabe der Klassifizierung Ihres Gutes, beim vorschriftsmäßigen Erstellen der Begleitpapiere, bei der Auswahl und Kennzeichnung der Umschließung sowie bei einer Analyse der betrieblichen Organisation des Betriebes.
Was zeichnet uns aus?
Durch unsere langjährige Erfahrung bei der Betreuung und Beratung zum Transport von Gefahrgut bieten wir Ihnen eine effiziente und kompetente Lösung für alle Fragen aus einer Hand.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Wir beraten Sie und erarbeiten Lösungen zum Gefahrgut, speziell auf Ihren Verkehrsträgern zugeschnitten: Straße, Eisenbahn, See, Luft, Binnenschifffahrt.
- Wir klassifizieren Ihre Gefahrgüter für alle Verkehrsträger und erstellen Ihren Beförderungsdokumente und Checklisten für die vereinfachte Umsetzung der Vorschriften.
- Wir erstellen für Sie gutachterliche Stellungnahmen zur Gefahrgutbeförderung einschließlichb eventueller Ausnahmeanträge.
- Wir schulen Ihr Personal für einzelne Projekte und bieten offiziell anerkannte Fortbildungen an.
- Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externen Gefahrgutbeauftragten.
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Gefahrgutrecht:
- Nationale Vorschriften:GGVSEB, , GGVSee, GGVBInSchV, GbV,
- Internationale Vorschriften: ADR, RID, IMDG, IATA
Sowie angrenzende Vorschriften wie StVO, Chemikalienrecht, Abfallrecht.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

