Geräusche / Akustik
Freizeit und Sport
Sportliche Aktivitäten und Freizeitgestaltung verursachen häufig Geräuschimmissionen, die zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft führen. Dabei können die Geräusche durch den Betrieb von Anlagen oder Nebenanlagen, durch die Benutzer und Zuschauer, oder durch den dazugehörenden Straßenverkehr entstehen.
Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen treten oft in Zeiten auf, in denen das Ruhebedürfnis der Bevölkerung am größten ist. Dem erhöhten Ruhebedürfnis stehen erhöhte Nutzungsansprüche an Freizeitanlagen gegenüber. Andererseits werden manche Sport- oder Freizeitanlagen nur selten benutzt, so dass besondere Geräuschbelastungen nur an wenigen Tagen im Jahr entstehen. Daraus folgt, dass die Geräuscheinwirkungen durch Sport- oder Freizeitanlagen einer besonderen Beurteilung nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung und der Freizeitlärm Richtlinie bedürfen.
Was zeichnet uns aus?
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und messtechnischen Ausstattung können wir Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich sein. Die jeweiligen Maßnahmen werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert und bewertet.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Ermittlung des Beurteilungspegels nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung und Freizeitlärm Richtlinie
- Schalltechnische Beratung bei Open Air Veranstaltungen.
- Planung des Schallschutzes vom Festzelt bis zur Diskothek
- Geräuschmessung in benachbarten Wohnungen unter schwierigen Fremdgeräuschsituationen.
- Beratung und Einpegelung beim Einsatz von Schallpegelbegrenzern zum Schutz benachbarter
- Wohnungen und der Arbeitsplätze
Beispiele für Aktivitäten in diesem Rahmen, die von uns begleitet werden:
- Sport- und Freizeitanlagen aller Art
- Schießstände
- Kart- und Skate-Anlagen
- Auto- und Motorbootrennen
- Volksfeste, Open-Air-Konzerte
- Straßencafes, Diskotheken
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
In den genannten Bereichen gibt es eine Vielzahl von Regelwerken (z. B. Sportanlagenschutz- und Freizeitlärmverordnung), die jeweils in ihrer gültigen Fassung angewendet werden.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

