Luft

Emissionen aus Industrieanlagen bestimmen

Unter Emissionen verstehen wir hier die Freisetzung von Schadstoffen (Gase und Stäube) aus Gewerbe- und Industrieanlagen, die möglicherweise zu Gesundheitsgefahren bei Anwohnern führen können.

Diese Freisetzung kann beispielsweise über gefasste Quellen (z. B. Kamine), Flächenquellen (z. B. Halden oder Biofilter) oder diffus über Fenster, Tore und Undichtigkeiten erfolgen. Zur Begrenzung von Emissionen gibt es in der Gesetzgebung (Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Verwaltungsvorschrift TA Luft) Vorgaben, die das Ziel verfolgen, schädliche Emissionen möglichst abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um Luftverschmutzung zu vermeiden oder Menschen vor Belastungen an Orten, an denen sie sich dauerhaft aufhalten (z. B. Wohn- und Arbeitsräume) zu schützen.
Bei bestehenden Anlagen können diese Emissionen als Schadstoffkonzentration an einer Quelle in Verbindung mit den Randbedingungen wie Abluftvolumenstrom, Temperatur und Quellabmessungen gemessen werden.

Weiter zu Emissionseinzelmessungen

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren prognostizieren wir Schadstoffemissionen, die von geplanten Anlagen ausgehen können, bewerten diese anhand der Vorgaben und erarbeiten technische Anforderungen, die an Anlagen oder Abgasreinigungseinrichtungen nach Stand der Technik gestellt werden müssen.


Welche Methode wenden wir an?

Bei gefassten Quellen werden in der Regel Grenzwerte z. B. der TA Luft als Basis für die Prognose der maximal zulässigen Emissionen angesetzt
Basisdaten für die Ermittlung diffuser Emissionen sind Emissionsfaktoren die angeben, welche Schadstoffmenge pro Vorgang freigesetzt wird.
Wenn Grenzwerte nicht festliegen, ermitteln wir auch bei gefassten Quellen die Emissionen mit Hilfe von Emisionsfaktoren, Stoffbilanzen oder prüfen die Übertragbarkeit vorliegender Messungen an anderen Anlagen.


Welche Leistungen bieten wir an?

Häufig ist die Bestimmung der Emissionen ein Teil unserer Gutachten zu zukünftigen Luftbelastungen (LINK Immissionen und Lufthygiene) . Wir erstellen aber auch eigenständige Gutachten zu den technischen

  • Anforderungen, die an Anlagen oder Abgasreinigungseinrichtungen nach Stand der Technik
    gestellt werden können. Zu diesem Thema gehören auch folgende Dienstleistungen:
  • Ermittlung der erforderlichen Schonsteinhöhe (z.B. nach TA Luft)
  • Erarbeitung von Schadstoffbilanzen (Input/Output)
  • theoretische Bestimmung von diffusen Emissionen mittels Emissionsfaktoren und Grenzwerten z. B. der TA Luft.
  • Unterstützung bei der Emissionserklärung nach der 11. bzw. 13. BImSchV (E-PRTR)



Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


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