Umwelt
Abfall – am besten vermeiden oder verwerten
Abfälle müssen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in erster Linie vermieden und in zweiter Linie stofflich verwertet oder zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Damit verbunden sind eine Reihe von Pflichten, wie zum Beispiel die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung oder die Anpassung des Konsumverhaltens an abfall- und schadstoffarme Produkte und die Kreislaufwirtschaft.
Bei der Verwertung hat die umweltverträglichste Verwertungsart Vorrang. An die energetische Verwertung sind Bedingungen geknüpft. Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, von Anlagen in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen sowie Betreiber von Anlagen, die Abfälle handeln müssen Abfallbeauftragte bestellen.
Was zeichnet uns aus?
Wir kennen uns aus in dieser komplexen Materie und stellen Ihnen bei Bedarf einen Abfallbeauftragten.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Wir überprüfen Ihre gegenwärtige Abfall- und Gefahrstoffsituation (Ist-Aufnahme) mit Schwachstellenanalyse. Dabei überprüfen wir auch die Entsorgungswege auf ihr Kosteneinsparpotential.
- Wir fertigen Bauabfalltechnische Gutachten bei Abrissen oder Teilabrissen an.
- Wir beproben und untersuchen Abfälle (z.B. Bauschutt, Schlacke, Boden) hinsichtlich ihrer kostengünstigsten Verwertbarkeit.
- Wir begutachten Abfälle.
- Wir stellen externe Betriebsbeauftragte für Abfall und übernehmen die Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß § 55 Krw-/AbfG:
- Hilfestellung bei der Umsetzung der abfallrechtlichen Regelungen in der betrieblichen Praxis
- Betriebsspezifische Schulungen bzw. Einweisungen des Personals vor Ort
- Erstellen des Jahresberichtes und Erläuterung der Inhalte des Jahresberichtes bei der
Geschäftsführung - Wir zertifizieren in folgenden Bereichen:
- Entsorgungsfachbetriebe
- Altautoverwertungsbetriebe
- nach Gewerbeabfall- und Verpackungsverordnung
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Rechtliche Grundlage im Bereich der Abfallwirtschaft ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der der. umweltverträglichen Beseitigung von. Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und. Abfallgesetz - KrW-/AbfG).
Daneben gelten die Gewerbeabfall- und Verpackungsverordnung.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

