Prüfungen zur Inbetriebnahme nach BetrSichV
Rechtlich auf der sicheren Seite
Die Anlagensicherheit gemäß der Betriebssicherheitsverordnung impliziert bei komplexen Anlagen eine umfassende Betrachtung aller rechtlich bedeutsamen Faktoren. Wir unterstützen Sie dabei ganzheitlich und umfassend.
Dazu gehören:
- Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 14 BetrSichV
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß § 15 BetrSichV
- Angeordnete außerordentliche Prüfungen gemäß § 16 BetrSichV
- Prüfung von Besonderen Druckgeräten gemäß § 17 BetrSichV
- Alle erforderlichen Prüfungen einer ZÜS
- Alle erforderlichen Prüfungen durch eine Befähigte Person
Erweitert werden diese Leistungen durch Prüfungen nach GBU sowie des Brand- und Explosionsschutzes.

