Transfergesellschaften

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Transfergesellschaft, Qualifizierung und Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis

Die arbeitspolitische Funktion der Transfergesellschaft ist die Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten. Hierfür stehen den Transfergesellschaften Instrumente wie zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. TÜV NORD bietet Ihnen als zertifizierter Bildungsträger Qualifizierungsmaßnahmen an, die Sie individuell für Ihren weiteren Arbeitsweg auswählen können. Diese Fortbildungen können vom entlassenden Unternehmen oder Stiftungen in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung z.B. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden.


Aufbau und Funktion der Transfergesellschaft

Die Bildung einer Transfergesellschaft erfolgt über die Einigung zur Gründung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebervertretungen eines Unternehmens und deren Meldung bei der zuständigen Agentur gemäß § 2 Abs. 3 SGB III. Bestandteil einer solchen Einigung ist meist eine spezielle Regelung im Sozialplan oder ein gezielt verabschiedeter Transfersozialplan, der den Arbeitnehmern konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote macht.
Beschäftigte einer Transfergesellschaft erhalten Transferkurzarbeitergeld, dessen Bezug auf maximal zwölf Monate beschränkt ist und keinen Einfluss auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I hat. Das Transferkurzarbeitergeld wird im Rahmen des Aufbaus einer Transfergesellschaft bei der zuständigen Agentur für Arbeit von der Transfergesellschaft beantragt und kann durch das Unternehmen auf bis zu 100 Prozent der vormaligen Bezüge aufgestockt werden.


Beratung

Wir beraten Sie individuell und beziehen Ihre vorhandenen Qualifikationen sowie Ihre gewünschten Bildungsziele ein. Nach Ablauf der Maßnahme unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.


Veranstaltungsübersicht

Bitte klicken Sie auf Themen und Sie erhalten eine Übersicht aller Qualifizierungsangebote, die eine Förderung als Fortbildung eines Transfersozialplans erfahren können.


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